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Du findest hier Wissenswertes aus den Bereichen Online Marketing, Website, Suchmaschinenoptimierung und Social Media sowie Neuigkeiten aus unserer Agentur.

Barrierefreiheit: Zwischen Gesetz und gesellschaftlicher Verpflichtung

von Annika Zeriadtke

#Website

Zurzeit ist es in aller Munde: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es sorgt vielfach für Unsicherheit und Frust bei Kunden und Agenturen. Kunden fragen sich: Muss ich etwas tun? Bin ich betroffen? Aber auch Agenturen stehen vor der Frage: Wie setzen wir die Anforderungen am Besten um? Es gibt keine allgemein gültigen Regeln zur Umsetzung. Es gibt nur einen Anforderungskatalog, der durchgearbeitet werden kann. Von verschiedenen Anwälten haben wir die Aussage gehört, dass die Rechtssprechung in den nächsten Wochen und Monaten die Details in ihrer Auslegung festlegen wird. Erstmal alles sehr schwammig und oft wenig zufriedenstellend.

Was wissen wir bis jetzt?

Verschwommene weibliche Person fährt mit Rollstuhl einen Gang in einem Bürogebäude aus rotem Backstein entlang vom Betrachter weg..

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Anbieter digitaler Dienstleistungen, darunter fallen auch Betreiber*innen von Onlineshops und Websites, zur barrierefreien Gestaltung. Was für manche wie eine neue Hürde klingt, ist in Wirklichkeit eine strategische Chance – besonders für kleine und mittlere Unternehmen.

Denn: Barrierefreiheit ist kein Zusatz – sie ist wichtig für Reichweite, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftssicherheit. Und das Beste? Wer mit Contao arbeitet, hat viele Anforderungen bereits im Griff oder kann sie mit überschaubarem Aufwand umsetzen.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass sie von allen Menschen unabhängig von Einschränkungen genutzt werden können – zum Beispiel durch:

  • klare Navigationsstrukturen,
  • hohe Kontraste,
  • ALT Texte für Bilder,
  • verständliche Sprache und
  • angepasst an die Nutzung von Hilfstechnologien wie Screenreadern.
        

Die technischen Standards basieren auf den internationalen WCAG 2.2-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), die aktuell in deutsches Recht überführt werden. Sie lassen sich bei Bedarf im Detail auf der Website der Bundesregierung nachlesen.

Was du jetzt tun kannst:

  • Prüfe deine Website mit Hilfe von Tools auf zentrale Barrierefreiheitskriterien.
  • Überlege, ob dein Content auch ohne Bilder verständlich bleibt.
  • Achte auf gute Lesbarkeit – in Design, Text und Struktur.
  • Nutze Contao-Features, die Barrierefreiheit standardmäßig mitdenken.
Google Suchmaschine Auf Macbook Pro, welches draußen auf einem Holztisch steht. Daneben liegt ein Smartphone.

Gott sei Dank sind wir bzw. unsere Kunden mit dem CMS Contao bereits gut aufgestellt. Aber oft gab oder gibt es Anforderungen und Wünsche an das Design, welche der Barrierefreiheit nicht förderlich sind. Vieles was im ersten Moment besonders toll aussieht, entpuppt sich schnell als absolutes No-Go in Sachen Barrierefreiheit. Je nach Kunde kommt es dann auch mal zu Diskussionen.

In diesen Fällen merke ich immer, wie wenig wir - diejenigen ohne Einschränkungen - uns Gedanken um Menschen mit Einschränkungen machen.

Leider verkommt die Diskussion über das BFSG oft zu einer reinen Einstufung, ob man betroffen ist oder nicht. Da bekomme ich manchmal das Gefühl, jeder versucht möglichst nicht davon betroffen zu sein. Möchte nichts tun müssen. Hilfreicher wäre es oft sich mit den Inhalten des Gesetzes konkret auseinander zusetzen. Wie können wir Websites, Onlineshops & Webangebote so gestalten, dass möglichst viele Menschen sie nutzen können?

Denn Barrierefreiheit ist schon lange keine reine Frage der Inklusion mehr. Es ist eine wirtschaftliche Frage, der sich jeder Unternehmer stellen muss:

Kann ich es mir leisten im Zweifel 20 % meiner potenziellen Kunden auszuschließen? Oder hochqualifizierte Fachkräfte, die ich dringend für den Fortbestand meines Unternehmens brauche?

Wer mehr Menschen erreichen will, kann es sich im Jahre 2025 schlicht nicht leisten bewusst Gruppen ausschließen.
Hinzu kommt: Barrierefreie Seiten performen oft besser – in Suchmaschinen, bei der Nutzerbindung und im Markenaufbau.

Portrait von Dr. Heike Zeriadtke

Seien wir ehrlich: ohne das BFGS würden wir gar nicht darüber nachdenken, wie Menschen mit Sehbehinderung oder teilweise eingeschänkter Bewegungsfreiheit in den Händen / Armen mit unseren Internetseiten zurecht kommen.

Daher sehe ich persönlich das BFSG nicht als neues "Bürokratiemonster" an,  sondern als Aufforderung sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Schließlich sind wir alle immer nur einen Schritt von einer Behinderung entfernt. Es kann jeden treffen. Leider braucht es manchmal eine Aufforderung in Form eines Gesetzes, sich mit Themen jenseits des eigenen Tellerrandes zu befassen. Von alleine kommt keine Veränderung und kein Umdenken.

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